Vorsorgeplanung nach § 132g SGB V für Ihre Einrichtung.

Behandlung im Voraus planen (BVP)

Strukturiert, verlässlich, fachlich fundiert und praxistauglich.
Praecaveo übernimmt die Durchführung von BVP als externer Partner und begleitet Sie von der Konzeption bis zur nachhaltigen Integration in Ihren Versorgungsalltag.

Was ist BVP?

Behandlung im Voraus planen (BVP) ist ein strukturiertes Verfahren der gesundheitlichen Vorsorgeplanung nach § 132g SGB V. Ziel ist es, Behandlungswünsche von Bewohner:innen frühzeitig zu klären und so zu dokumentieren, dass sie im Ernstfall bekannt sind und berücksichtigt werden können.

BVP ist kein Formular, sondern ein begleiteter Prozess, in dem gemeinsam mit den betroffenen Menschen über mögliche gesundheitliche Situationen gesprochen wird.

Die Ergebnisse werden strukturiert dokumentiert, sodass sie im Versorgungsalltag auffindbar, verständlich und handlungsleitend sind.

Im Mittelpunkt stehen Fragen wie:
  • Welche medizinischen Maßnahmen wünsche ich mir in schweren Krankheitssituationen?

  • Wo liegen für mich Grenzen medizinischer Behandlung?

  • Wer soll mich vertreten, wenn ich mich selbst nicht mehr äußern kann?

Für wen ist BVP gedacht?

BVP wird von Einrichtungen angeboten und kommt deren Bewohner:innen zugute. Gesetzliche Vertreter:innen sind dabei eng eingebunden.

Berechtigte Einrichtungen

  • Vollstationäre Pflegeeinrichtungen

  • Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit Wohnangeboten

Diese Einrichtungen können ihren Bewohner:innen BVP anbieten, sofern diese bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Bewohner:innen

Bietet die Einrichtung BVP an, können alle Bewohner:innen mit gesetzlicher Krankenversicherung das Angebot nutzen. Die Teilnahme ist freiwillig und für die Bewohner:innen in der Regel kostenfrei.

Hinweis: Bei privat Versicherten ist die Kostenübernahme im Vorfeld individuell mit der privaten Krankenversicherung zu klären.

Berufsbetreuer:innen

Als rechtliche Vertreter:innen tragen Berufsbetreuer:innen Verantwortung für Gesundheitsentscheidungen, oft für mehrere Betreute gleichzeitig. BVP gibt ihnen eine verlässliche Grundlage dafür.

  • Ist die Gesundheitssorge Teil ihres Aufgabenkreises, werden sie in den Gesprächsprozess ihrer Betreuten einbezogen. So erfahren sie die Wünsche aus erster Hand.

  • Kann sich die betreute Person nicht mehr selbst äußern, wird der mutmaßliche Wille gemeinsam mit der Betreuung ermittelt und dokumentiert.

  • Klare Dokumentation als Grundlage für Entscheidungen im Ernstfall, auch wenn die Betreuung nicht sofort erreichbar ist.

  • Anregung von BVP für Betreute in Pflegeeinrichtungen oder der Eingliederungshilfe.

Bevollmächtigte

Wer eine Vorsorgevollmacht hat, meist sind das Angehörige, muss im Ernstfall im Sinne der vertretenen Person entscheiden. BVP hilft, diesen Willen vorher zu kennen und zu verstehen.

  • Teilnahme an den BVP-Gesprächen auf Wunsch der Bewohner:in. Wünsche und Grenzen werden gemeinsam besprochen.

  • Ist die Person nicht mehr einwilligungsfähig, erfolgt die Planung stellvertretend auf Basis des mutmaßlichen Willens.

  • Emotionale Entlastung: Entscheidungen beruhen auf dokumentierten Wünschen statt auf Vermutungen.

  • Abgestimmte Dokumente für Pflege, Ärzt:innen und Rettungsdienst, die im Ernstfall schnell verfügbar sind.

Rechtlicher Rahmen & Finanzierung

Klar geregelt, von den Krankenkassen finanziert, nach anerkannten Standards umgesetzt.

Gesetzliche Grundlage

Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist in § 132g SGB V verankert. Inhalte, Anforderungen und Vergütung regelt eine bundesweite Vereinbarung. Sie erlaubt ausdrücklich die Durchführung mit externen Anbietern wie Praecaveo.

Finanzierung

Die Krankenkasse der Bewohner:innen trägt die notwendigen Kosten, die Einrichtung rechnet direkt mit ihr ab. Für gesetzlich Versicherte entstehen keine zusätzlichen Kosten. Auch Betreuer:innen und Bevollmächtigte zahlen für BVP nichts, sofern die vertretene Person in einer Einrichtung lebt, die BVP anbietet.*

Qualitätsstandards

Praecaveo arbeitet nach den bundesweiten Qualitätsstandards der DiV-BVP (Deutschsprachige interprofessionelle Vereinigung „Behandlung im Voraus planen“). Zusätzlich erfüllen wir die Anforderungen nach § 132g SGB V. Unsere Gesprächsbegleiter:innen sind entsprechend zertifiziert.

*Ihre betreute Person lebt zu Hause?

Die Finanzierung durch die Krankenkasse nach § 132g SGB V gilt nur für Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Für Menschen, die zu Hause leben, bieten wir die Vorsorgeplanung als Vorsorgegespräch an. Es wird privat bezahlt.

Hinweis für Berufsbetreuer:innen: Gehört die Vermögenssorge zu Ihrem Aufgabenkreis, können Sie das Vorsorgegespräch aus dem Vermögen der betreuten Person bezahlen. Das Gespräch dient dazu, ihre Wünsche für die gesundheitliche Versorgung festzuhalten.

Hinweis für Bevollmächtigte: Umfasst Ihre Vollmacht auch Vermögensangelegenheiten, können Sie die Kosten ebenfalls aus dem Vermögen der vollmachtgebenden Person begleichen.

Nutzen für Ihre Einrichtung

Die strukturierte Umsetzung von BVP bietet Ihrer Einrichtung konkrete Vorteile.

Rechtssicherheit & Dokumentation

  • Behandlungswünsche werden nachvollziehbar und rechtssicher dokumentiert.

  • Im Ernstfall liegt eine klare Handlungsgrundlage vor.

  • Reduzierung von Haftungsrisiken bei Behandlungsentscheidungen.

Entlastung für Mitarbeitende & Angehörige

  • Weniger Unsicherheit in akuten Entscheidungssituationen.

  • Strukturierte Kommunikation mit Ärzt:innen, Rettungsdienst und Angehörigen.

  • Emotionale Entlastung durch vorab geklärte Wünsche.

Qualitätssteigerung in der Versorgung

  • Der Patientenwille steht im Mittelpunkt.

  • Vermeidung ungewollter medizinischer Interventionen.

  • Stärkung der Autonomie der Bewohner:innen.

Organisatorische Vorteile

  • Klare Prozesse und Zuständigkeiten.

  • Verbesserte Zusammenarbeit im Versorgungsnetzwerk.

  • Professionelle Außendarstellung Ihrer Einrichtung.

Wie Praecaveo BVP umsetzt

Praecaveo übernimmt die Durchführung von BVP als externer Fachpartner für Ihre Einrichtung.

Strukturierte Vorsorgegespräche

Qualifizierte Gesprächsbegleiter:innen führen die Gespräche mit Ihren Bewohner:innen: individuell, ergebnisoffen und nach anerkannten Standards.

Fachlich fundierte Dokumentation

Die Ergebnisse werden so dokumentiert, dass sie für Pflege, Ärzt:innen, Rettungsdienst und Angehörige verständlich und im Ernstfall schnell verfügbar sind.

Abstimmung mit allen Berufsgruppen

Wir koordinieren die Kommunikation zwischen Pflege, ärztlichem Dienst, Betreuung und weiteren Akteuren.

Organisatorische Unterstützung

Von der Terminplanung bis zur Dokumentenablage: Wir entlasten Ihre Mitarbeitenden organisatorisch.

Schulungen & Fortbildungen (optional)

Praxisnahe Schulungen für Ihre Teams zu BVP, Patientenverfügung und Umgang mit Vorsorgedokumenten. Mehr zu Schulungen

Welche Dokumente entstehen?

Im Rahmen von BVP entstehen schriftliche Vorsorgedokumente, die den Willen der betroffenen Person nachvollziehbar festhalten.

Diese Unterlagen dienen als Orientierung im Ernstfall und unterstützen Angehörige sowie Fachpersonen bei schwierigen Entscheidungen.

  • Strukturierte Gesprächsdokumentationen

  • Notfall- oder Behandlungsbögen (z. B. für den Rettungsdienst)

  • Hinweise für Ärzt:innen und Pflegeteams

  • Ggf. Patientenverfügung oder Ergänzungen dazu

Implementierung & fachliche Begleitung

BVP ist mehr als einzelne Gespräche. Es geht darum, Vorsorgeplanung nachhaltig in Ihrer Einrichtung zu verankern. Implementierung bedeutet, dass BVP nicht nur „gemacht wird“, sondern Teil Ihrer Strukturen und Abläufe wird.

Wann ist Implementierung wichtig?

  • Bei der Ersteinführung von BVP.

  • Wenn BVP nachhaltig etabliert werden soll.

  • Bei komplexen Strukturen (mehrere Standorte, verschiedene Träger).

  • Bei Veränderungen in der Einrichtung.

Implementierungsbegleitung ist im BVP-Angebot inbegriffen und wird gemeinsam mit Ihnen geplant. Kleinere Einrichtungen (bis ca. 50 Bewohner:innen) brauchen oft nur wenige Abstimmungstermine, größere Einrichtungen eine intensivere Begleitung über mehrere Monate.

Entwicklung eines einrichtungsspezifischen BVP-Konzepts, Festlegung von Zuständigkeiten und Integration in Ihre Dokumentationssysteme.

Einbindung aller Berufsgruppen (Pflege, Ärzt:innen, Betreuung), Abstimmung mit externen Partner:innen (Hausärzt:innen, Rettungsdienst) und gemeinsame Standards.

Ansprechbarkeit bei Fragen, Unterstützung bei schwierigen Fällen, regelmäßige Reflexion und Qualitätssicherung.

Ablauf: Von der Anfrage bis zur Umsetzung

Ein strukturierter, transparenter Prozess ist uns wichtig. So läuft die Zusammenarbeit ab.

1. Erstgespräch & Bedarfsklärung

Wir klären Ihre Ausgangssituation, Ziele und organisatorischen Rahmenbedingungen.

2. Information zu Recht & Finanzierung

Wir informieren ausführlich über § 132g SGB V, Abrechnungsmodalitäten und Qualitätsstandards.

3. Konzeptentwicklung

Gemeinsam erarbeiten wir ein passgenaues BVP-Konzept, inklusive Einbindung von Pflege, Hausärzt:innen, Betreuer:innen, Krankenhäusern und Rettungsdienst.

4. Vorbereitung & Schulung

Wir bereiten Ihre Mitarbeitenden durch Informationsveranstaltungen und Schulungen vor. Kooperationspartner werden kontaktiert.

5. Start der Vorsorgegespräche

Unsere zertifizierten Gesprächsbegleiter:innen beginnen mit den individuellen BVP-Gesprächen in Ihrer Einrichtung.

6. Laufende Begleitung & Qualitätssicherung

Wir bleiben Ansprechpartner für Rückfragen, Anpassungen und Weiterentwicklungen.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten rund um die Einführung von BVP in Ihrer Einrichtung.

Referenzen und Ansprechpartner aus bisherigen BVP-Projekten nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.

Von der ersten Anfrage bis zum Start der Gespräche vergehen in der Regel 2 bis 4 Monate, abhängig von der Komplexität Ihrer Einrichtung und der Abstimmung mit Kooperationspartnern.

Ein Erstgespräch dauert ca. 60 bis 90 Minuten. Folgegespräche bei Änderungswünschen sind kürzer.

Sie stellen Räumlichkeiten und organisatorische Unterstützung (z. B. Terminkoordination mit Bewohner:innen). Die fachliche Durchführung übernehmen wir.

BVP ist ein dynamischer Prozess. Dokumente können jederzeit angepasst werden. Wir unterstützen auch bei Aktualisierungen.

Die Dokumente werden in Ihrer Einrichtung aufbewahrt (z. B. in der Bewohner:innen-Akte) und sind für autorisierte Personen im Bedarfsfall schnell zugänglich.

Interesse an BVP?

Wenn Sie als Einrichtung Interesse an der Einführung von BVP haben, nutzen Sie gerne unser Anfrageformular. Wir besprechen mit Ihnen, wie BVP in Ihrer Einrichtung umgesetzt werden kann, einschließlich Implementierung und fachlicher Begleitung.

Ihr Ansprechpartner:

Dirk Aumann

BVP-Trainer | Gesprächsbegleiter | Koordination

Wir melden uns in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen.