Für Berufsbetreuer:innen und Bevollmächtigte.
Vorsorgegespräch für Ihre betreute Person
Sie vertreten einen Menschen, der zu Hause lebt oder in einer Einrichtung ohne BVP-Angebot? Mit einem Vorsorgegespräch klären wir gemeinsam, was diesem Menschen für seine gesundheitliche Versorgung wichtig ist.
So haben Sie eine verlässliche Grundlage, wenn Entscheidungen anstehen.
Sie möchten für sich selbst vorsorgen? Zum Vorsorgegespräch für Einzelpersonen
Wann ist ein Vorsorgegespräch sinnvoll?
Als Betreuer:in oder Bevollmächtigte:r müssen Sie im Ernstfall im Sinne der vertretenen Person entscheiden. Das ist leichter, wenn Sie ihre Wünsche kennen, bevor eine Krise eintritt.
Lebt die Person in einer Pflegeeinrichtung oder Einrichtung der Eingliederungshilfe, die BVP nach § 132g SGB V anbietet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Mehr zu BVP
Für alle anderen Fälle bieten wir das Vorsorgegespräch an. Es folgt denselben fachlichen Grundsätzen und wird privat bezahlt.
Worum geht es im Gespräch?
Im Mittelpunkt stehen die Werte und Wünsche der betreuten Person. Das Gespräch ist ergebnisoffen.
Wünsche und Werte klären
Was ist der Person wichtig? Welche Behandlungen möchte sie in schweren Krankheitssituationen, wo liegen ihre Grenzen?
Vorsorgedokumente prüfen
Wir schauen gemeinsam auf vorhandene Patientenverfügungen und Vollmachten: Sind sie verständlich und passen sie noch zur aktuellen Situation?
Alle Beteiligten einbinden
Auf Wunsch beziehen wir Angehörige, Pflegedienst oder Hausärzt:in ein. So wissen alle, was im Ernstfall gilt.
Zwei Ausgangssituationen
Wie das Gespräch abläuft, hängt davon ab, ob sich die betreute Person selbst äußern kann.
Was Sie am Ende erhalten
Nach dem Gespräch erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung. Sie hält fest, was der betreuten Person wichtig ist, und dient Ihnen als Orientierung für künftige Entscheidungen.
Die Zusammenfassung kann auch Pflegenden, Ärzt:innen und dem Rettungsdienst helfen, den Willen der Person im Ernstfall zu verstehen.
So läuft das Vorsorgegespräch ab
Unkompliziert für Sie und in einem ruhigen Rahmen für die betreute Person.
Kosten & Bezahlung
Das Vorsorgegespräch ist eine private Leistung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten in der Regel nicht. Die aktuellen Preise nennen wir Ihnen gerne vorab.
Berufsbetreuer:innen
Gehört die Vermögenssorge zu Ihrem Aufgabenkreis, können Sie das Vorsorgegespräch aus dem Vermögen der betreuten Person bezahlen. Das Gespräch dient dazu, ihre Wünsche für die gesundheitliche Versorgung festzuhalten.
Bevollmächtigte
Umfasst Ihre Vollmacht auch Vermögensangelegenheiten, können Sie die Kosten aus dem Vermögen der vollmachtgebenden Person begleichen.
Häufige Fragen
Antworten auf die Fragen, die uns Betreuer:innen und Bevollmächtigte am häufigsten stellen.
Ihr Ansprechpartner:
Dirk Aumann
BVP-Trainer | Gesprächsbegleiter | Koordination
Wir melden uns in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen.
