BVP für Ihre Einrichtung

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Sie interessieren sich für die Einführung von BVP (Behandlung im Voraus planen) in Ihrer Einrichtung? Nutzen Sie unser Anfrageformular. Wir besprechen mit Ihnen, wie BVP in Ihrer Einrichtung umgesetzt werden kann, einschließlich Implementierung und fachlicher Begleitung.

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Datenschutz: Ihre Daten werden ausschließlich zur Beratung, Angebotserstellung und ggf. Durchführung von BVP-Projekten verwendet. Bei Projektdurchführung gelten handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen von bis zu 10 Jahren. Kommt kein Projekt zustande, werden die Daten nach 12 Monaten gelöscht. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, insbesondere Abschnitt 6.5.

Was passiert nach der Anfrage?

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen für ein erstes Gespräch. Dabei klären wir:

  • Ihre Ausgangssituation und Ziele

  • Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen

  • Mögliche Zeitplanung

  • Nächste Schritte

Ihr Ansprechpartner:
Dirk Aumann

BVP-Trainer | Gesprächsbegleiter | Koordination

Wir melden uns in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen.

Noch Fragen zu BVP?

Alles zu Ablauf, Finanzierung und Implementierung finden Sie auf unserer BVP-Seite.

Ihre betreute Person lebt zu Hause?

BVP nach § 132g SGB V gilt nur für Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Für Menschen, die zu Hause leben, bieten wir das Vorsorgegespräch an.