Für Berufsbetreuer:innen und Bevollmächtigte.

Vorsorgegespräch für Ihre betreute Person

Sie vertreten einen Menschen, der zu Hause lebt oder in einer Einrichtung ohne BVP-Angebot? Mit einem Vorsorgegespräch klären wir gemeinsam, was diesem Menschen für seine gesundheitliche Versorgung wichtig ist.
So haben Sie eine verlässliche Grundlage, wenn Entscheidungen anstehen.

Sie möchten für sich selbst vorsorgen? Zum Vorsorgegespräch für Einzelpersonen

Wann ist ein Vorsorgegespräch sinnvoll?

Als Betreuer:in oder Bevollmächtigte:r müssen Sie im Ernstfall im Sinne der vertretenen Person entscheiden. Das ist leichter, wenn Sie ihre Wünsche kennen, bevor eine Krise eintritt.

Lebt die Person in einer Pflegeeinrichtung oder Einrichtung der Eingliederungshilfe, die BVP nach § 132g SGB V anbietet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Mehr zu BVP

Für alle anderen Fälle bieten wir das Vorsorgegespräch an. Es folgt denselben fachlichen Grundsätzen und wird privat bezahlt.

Typische Anlässe:
  • Die betreute Person lebt zu Hause oder in einer Einrichtung ohne BVP-Angebot.

  • Es ist unklar, was sie sich in schweren Krankheitssituationen wünscht.

  • Eine Patientenverfügung fehlt, ist veraltet oder schwer verständlich.

  • Eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zeichnet sich ab.

Worum geht es im Gespräch?

Im Mittelpunkt stehen die Werte und Wünsche der betreuten Person. Das Gespräch ist ergebnisoffen.

Wünsche und Werte klären

Was ist der Person wichtig? Welche Behandlungen möchte sie in schweren Krankheitssituationen, wo liegen ihre Grenzen?

Vorsorgedokumente prüfen

Wir schauen gemeinsam auf vorhandene Patientenverfügungen und Vollmachten: Sind sie verständlich und passen sie noch zur aktuellen Situation?

Alle Beteiligten einbinden

Auf Wunsch beziehen wir Angehörige, Pflegedienst oder Hausärzt:in ein. So wissen alle, was im Ernstfall gilt.

Zwei Ausgangssituationen

Wie das Gespräch abläuft, hängt davon ab, ob sich die betreute Person selbst äußern kann.

Die Person kann sich selbst äußern

  • Wir führen das Gespräch mit ihr selbst. Sie nehmen auf ihren Wunsch teil.

  • Die Teilnahme ist freiwillig. Niemand kann verpflichtet werden, eine Patientenverfügung zu erstellen.

  • Ist sie einwilligungsfähig, kann sie auf Grundlage des Gesprächs eine Patientenverfügung erstellen oder aktualisieren.

Die Person kann sich nicht mehr äußern

  • Das Gespräch führen wir mit Ihnen. Sie sprechen für die betreute Person und bringen ein, was Sie über ihr Leben, ihre Werte und frühere Äußerungen wissen.

  • Liegt keine passende Patientenverfügung vor, müssen Sie ihre Behandlungswünsche oder ihren mutmaßlichen Willen ermitteln (§ 1827 Abs. 2 BGB, für Bevollmächtigte entsprechend nach Abs. 6).

  • Dabei unterstützen wir Sie. Auf Wunsch beziehen wir Angehörige und weitere Vertrauenspersonen ein.

  • Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten. Es ersetzt keine Patientenverfügung, ist aber eine nachvollziehbare Grundlage, um im Sinne der Person zu entscheiden.

Was Sie am Ende erhalten

Nach dem Gespräch erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung. Sie hält fest, was der betreuten Person wichtig ist, und dient Ihnen als Orientierung für künftige Entscheidungen.

Die Zusammenfassung kann auch Pflegenden, Ärzt:innen und dem Rettungsdienst helfen, den Willen der Person im Ernstfall zu verstehen.

  • Zentrale Wünsche und Prioritäten

  • Haltung zu medizinischen Maßnahmen in kritischen Situationen

  • Was unbedingt vermieden werden soll

  • Offene Fragen und Empfehlungen für nächste Schritte

So läuft das Vorsorgegespräch ab

Unkompliziert für Sie und in einem ruhigen Rahmen für die betreute Person.

1. Anfrage & Vor­klärung

Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail. Wir klären kurz die Situation und Ihren Aufgabenkreis bzw. Ihre Vollmacht.

2. Das Gespräch

Bei der betreuten Person zu Hause, in der Einrichtung oder in unseren Räumen in Hameln. Dauer: ca. 60 bis 90 Minuten.

3. Zusammen­fassung

Sie erhalten eine schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse für Ihre Unterlagen.

4. Folge­gespräche

Ändert sich die Situation, sind Folgegespräche jederzeit möglich. Sie sind in der Regel kürzer.

Kosten & Bezahlung

Das Vorsorgegespräch ist eine private Leistung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten in der Regel nicht. Die aktuellen Preise nennen wir Ihnen gerne vorab.

Berufsbetreuer:innen

Gehört die Vermögenssorge zu Ihrem Aufgabenkreis, können Sie das Vorsorgegespräch aus dem Vermögen der betreuten Person bezahlen. Das Gespräch dient dazu, ihre Wünsche für die gesundheitliche Versorgung festzuhalten.

Bevollmächtigte

Umfasst Ihre Vollmacht auch Vermögensangelegenheiten, können Sie die Kosten aus dem Vermögen der vollmachtgebenden Person begleichen.

Häufige Fragen

Antworten auf die Fragen, die uns Betreuer:innen und Bevollmächtigte am häufigsten stellen.

Ja, wenn sie sich äußern kann. Das Gespräch ist freiwillig und orientiert sich an ihren Wünschen. Kann sie sich nicht mehr äußern, unterstützen wir Sie dabei, ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln.

Nein. Eine Patientenverfügung kann nur die betroffene Person selbst verfassen, solange sie einwilligungsfähig ist. Das Gespräch kann dafür eine gute Grundlage sein.

Neben der betreuten Person und Ihnen auf Wunsch auch Angehörige, Pflegende oder andere Vertrauenspersonen.

Das Gespräch unterliegt der Schweigepflicht. Inhalte geben wir nur mit Einwilligung bzw. im Rahmen Ihrer Vertretungsbefugnis weiter.

Fragen Sie zuerst bei der Einrichtung nach, ob sie BVP nach § 132g SGB V anbietet. Dann trägt die Krankenkasse die Kosten. Bietet die Einrichtung kein BVP an, ist das Vorsorgegespräch die passende Alternative.

Vorsorgegespräch anfragen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen mit Ihnen die Situation der betreuten Person und vereinbaren einen passenden Termin.

Ihr Ansprechpartner:
Dirk Aumann

BVP-Trainer | Gesprächsbegleiter | Koordination

Wir melden uns in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen.